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Eine AG bezeichnet eine Unternehmensform der privaten Krankenversicherung. Die Krankenversicherer unterliegen dem Prinzip der Spartentrennung, d.h. sie dürfen ausschließlich nur das Krankenversicherungsgeschäft betreiben. Die AG unterliegt den Regeln des VAG (= Versicherungsaufsichtsgesetz), bedarf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und unterliegt der staatlichen Aufsicht (BaFin). Eine weitere mögliche Unternehmensform zum Betrieb des Krankenversicherungsgeschäfts ist der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). |