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Die Altersrückstellung wird von der privaten Krankenversicherung zur Finanzierung der wachsenden Krankheitskosten im Alter verwendet. Von den Beiträgen, die Sie als junger Versicherter zahlen wird ein grosser Teil "zurückgelegt" für die höheren Leistungen, die Sie als älterer Mensch in Anspruch nehmen. Die Rückstellungen werden Ihnen individuell gutgeschrieben. Je mehr Altersrückstellungen von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft gebildet werden, desto sicherer ist die Beitragskalkulation für Sie als Versicherten im Alter. Die Altersrückstellung wird aus verschiedenen Quellen gebildet:· aus den verdienten Bruttobeiträgen (eine Art Sparanteil),· aus dem Rechnungszins, aus dem Betrag gem. § 12 a VAG (Direktgutschrift und Mittel für über 65jährige),· aus den Limitierungsmitteln. Für die Altersrückstellung wird oft auch der Begriff "Deckungsrückstellung" verwendet, manchmal auch "Alterungsrückstellung".
Die gesetzliche Krankenkasse bildet keine Altersrückstellungen. Sie wäre systemwidrig, da sich die gesetzliche Krankenkasse nach dem Umlageverfahren finanziert.
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