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Arbeitnehmer, die wegen Überschreitung der Bemessungsgrenze versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, erhalten vom Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Dazu ist ein Nachweis des Versicherungsunternehmens erforderlich. In dieser Bescheinigung wird die Höhe des Beitrags bestätigt. Ausserdem muss aus dieser Bescheinigung hervorgehen, dass der private Versicherungsschutz Leistungen beinhaltet, die ihrer Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Ferner ist zu bescheinigen, dass das Versicherungsunternehmen die im SGB V genannten Voraussetzungen, die zur Gewährung des Arbeitgeberzuschusses vorliegen müssen, erfüllt. |