|
Die ausserordentliche Kündigung gilt nur für die Person, und nur für die Tarife, in der eine Anpassung erfolgt. Wird z.B. nur der Beitrag für das Tagegeld erhöht, kann man nicht auch die Kostentarife (Zahn, Krankenhaus, Ambulant) kündigen. Wenn jedoch einer der Kostentarife erhöht wird, darf man alle Kostentarife dieser Person kündigen. Das Tagegeld jedoch nicht, falls es nicht auch erhöht wird. Ausser, es kann bei diesem Versicherer gar nicht allein bestehen. Es kann also nötig sein, das Tagegeld später separat zu kündigen (z.B. ordentlich). Für das Tagegeld gibt es fast immer nur 1 Jahr Mindestdauer. Sind in einem Vertrag mehrere Personen, können bzw. müssen diese auch separat gekündigt werden. Werden nur die Tarife für Erwachsene erhöht, können die Kinder nicht gekündigt werden, ausser bei diesem Versicherer können Kinder nicht allein versichert sein. Als Beitragserhöhung gilt auch die Hochstufung von einem Kind in die Beitragsstufe für Jugendliche oder in die niedrigste Beitragsstufe für Erwachsene.
Es gilt aber nicht als Beitragserhöhung, wenn bei Beamten die Beihilfe reduziert wird und dadurch ein höherer Beitrag für die Private Krankenversicherung bezahlt werden muss.
|