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Als Aussteuerung bezeichnet man die Überleitung eines lange Zeit arbeitsunfähigen Versicherten mit Krankengeldbezug, bei dem man nicht mehr von Arbeitsunfähigkeit spricht, sondern bereits von einer Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Folge: Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nicht länger für den Versicherten Krankengeld, sondern verweist ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger, der eine Rente für die Dauer der Erwerbsminderung/-unfähigkeit zahlt, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind Spätestens nach 78 Wochen stellt die gesetzliche Krankenversicherung die Krankengeldzahlungen ein. Die Private Krankentagegeldversicherung jedoch erst bei Feststellung einer Minderung der Arbeitsunfähigkeit.
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