Beitragsrückerstattung (BRE)

Private Krankenversicherung: Die Versicherungsgesellschaften können die erzielten Gewinne in Form einer Beitragsrückerstattung den Versicherten gutschreiben. D.h., wenn Sie als Versicherter ein Jahr oder länger keine Leistungen in Anspruch genommen haben, bekommen Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurückerstattet.
Es gibt auch Tarife, welche die BRE nicht von den Gewinnen der Gesellschaft abhängig macht, sondern bereits in den Bedingungen eine hohe Beitragsrückerstattung garantieren.