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Unter der Bezugsgrösse versteht man das Durchschnittseinkommen aller Versicherten der Rentenversicherung aus dem vorletzten Jahr. Die Bezugsgrösse wird jedes Jahr neu ermittelt. Sie dient zur Berechnung vieler Beiträge in der Sozialversicherung, wie · das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung, · den Anspruch auf Familienversicherung, · die Berechnung des Mindestbeitrages für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, · die Befreiung von Zuzahlungen bei Arzneimitteln usw.
2009 beträgt die Bezugsgrösse - in den alten Bundesländern: monatlich 2.520 Euro - in den neuen Bundesländern: monatlich 2.135 Euro
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