Bundeswehr

Ein Soldat auf Zeit benötigt weder eine gesetzliche, noch eine private Krankenversicherung, da er während seiner aktiven Dienstzeit im Rahmen der freien Heilfürsorge des Bundes abgesichert ist. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhält der Soldat auf Zeit zunächst 70 % Beihilfe des Bundes. Die verbleibenden Kosten können im Rahmen einer Restkostenversicherung über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.

Da die private Krankenversicherung bei Antragstellung grundsätzlich eine Gesundheitsprüfung durchführt und im Ergebnis nur gesunde Personen versichert, besteht das Risiko, dass sich der Soldat auf Zeit während seiner Dienstjahre eine Erkrankung zugezogen haben könnte, die ihm den späteren Zugang in die private Krankenversicherung versperrt.
Deshalb gilt die Empfehlung für Soldaten auf Zeit: Sichern Sie sich frühzeitig Ihren Rechtsanspruch auf den späteren Eintritt in die private Krankenversicherung mit dem Abschluss einer kleinen Anwartschaft.

Mit der kleinen Anwartschaft erhält der Soldat auf Zeit nach seinem späteren Ausscheiden aus dem aktiven Dienst garantiert den gewünschten Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung. Falls zwischenzeitlich Erkrankungen aufgetreten sind, führen diese nicht zur Beitragserhöhung bzw. zum Ausschluss vom Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung.