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Volljährige Versicherte müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestimmte Eigenanteile zahlen. Die Eigenanteile sind zu zahlen bei Krankenhaus- und Kuraufenthalten, bei Brillen, bei Zahnersatz, bei Arzneimitteln, bei Heilmitteln, bei Fahrkosten und bei Heilpraktikerbehandlungen. |