Eigenanteil

Volljährige Versicherte müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestimmte Eigenanteile zahlen. Die Eigenanteile sind zu zahlen bei Krankenhaus- und Kuraufenthalten, bei Brillen, bei Zahnersatz, bei Arzneimitteln, bei Heilmitteln, bei Fahrkosten und bei Heilpraktikerbehandlungen.
Die Eigenanteile sind gesetzlich festgelegt und können bei den gesetzlichen Krankenkassen erfragt werden.
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