Erziehungsurlaub

Die Pflichtversicherung durch eine gesetzliche Krankenkasse bleibt auch während des Erziehungsurlaubs bestehen. Diese Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse ist so lange beitragsfrei, wie während des Erziehungsurlaubs (neu: Elternzeit) Erziehungsgeld bezogen wird.
Privatversicherte müssen während des Erziehungsurlaub Beiträge zahlen.