|
Arbeiten Sie als Freiberufler, dann können Sie nach dem Sozialgesetzbuch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, wenn Sie unmittelbar vorher mindestens 12 Monate oder in den letzten fünf Jahren mindesten 24 Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren.
Wer als Freiberufler gilt, wird im EStG bestimmt. Hierzu zählen u. a. selbstständig tätige Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Heilpraktiker sowie Dolmetscher.
Freiberufler können sich auch jederzeit privat Krankenversichern
|