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Die freie Heilfürsorge bezeichnet eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn hauptsächlich für Soldaten, Polizei- und Bundesgrenzschutzbeamte während ihrer aktiven Dienstzeit. Dieser Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung wird als freie Heilfürsorge bezeichnet.
Grundlage sind Verordnungen des Bundes oder der einzelnen Länder. Die Leistungen entsprechen denjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Ehegatten und Kinder von Berechtigten der Freien Heilfürsorge besteht Beihilfeanspruch.
Freie Heilfürsorge wird gewährt für: · Berufssoldaten · Soldaten auf Zeit · Wehrpflichtige · Angehörige des Bundesgrenzschutzes · sowie- Polizei- und Feuerwehrbeamten entsprechend den Regelungen der einzelnen Länder
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