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Sie können der gesetzlichen Krankenkasse als freiwillig Versicherter beitreten oder Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden, wenn Sie aus der Versicherungspflicht ausscheiden. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie ein Jahresbruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze erzielen, d.h. über 48.600,- Euro jährlich verdienen. Wenn Sie der freiwilligen Versicherung beitreten, dann müssen Sie dies der Kasse innerhalb von drei Monaten nach dem Eintreten der oben genannten Voraussetzungen anzeigen. |