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Geringfügige Beschäftigung bzw. geringfügige selbstständige Tätigkeiten sind versicherungsfrei. Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn Ihre Beschäftigung regelmässig weniger als 15 Stunden (gesetzliche Krankenversicherung / Arbeitslosenversicherung) bzw. 18 Stunden (gesetzliche Rentenversicherung) in der Woche ausgeübt wird und Ihr monatliches Arbeitsentgelt regelmässig 400 Euro nicht übersteigt. Liegt der Verdienst in diesem Bereich, fallen für den Arbeitnehmer weder Steuern noch Sozialabgaben an. Der Verdienst ist dann also Brutto für Netto. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale von 25%. |