Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH

Die Versicherungspflicht von Gesellschafter / Geschäftsführern (GGF) muss immer im Einzelfall geprüft werden.

Es stellt sich das Problem, dass durch den Geschäftsführervertrag oftmals eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zustande kommen würde, wenn das Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Durch seine Position als Gesellschafter ist der GGF jedoch auch wie ein Selbstständiger zu betrachten. Deshalb kommt es bei der Prüfung der Versicherungspflicht darauf an, ob der GGF massgeblichen Einfluss auf die Geschicke der GmbH hat. Hierfür wurden Kriterien festgelegt, wie zum Beispiel die Höhe der Beteiligung.