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Die gesetzliche Krankenversicherung ist entstanden aus den sog. Hilfskassen. Die 1. gesetzliche Grundlage war das Hilfskassengesetz vom 07.04.1876. Im Jahre 1881 verwirklicht Bismarck die Idee der Sozialversicherung. Die Geburtsstunde der Gesetzlichen Krankenversicherung war 1883 die Krankenversicherung der Arbeitnehmer.
Das Prinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung ist das Solidaritätsprinzip: Beiträge richten sich nach dem Arbeitsentgelt Medizinische Versorgung ist für alle gleich Beiträge nicht nach individuellem Risiko Risikoausgleich zwischen krank und gesund Solidarausgleich zwischen alt und jung Lebenslange Mitgliedschaft
In der GKV besteht ein Rechtsanspruch auf Leistung Kraft Gesetzes. ( RVO / SGB V )
Die versicherten Leistungen werden nach dem Sachleistungsprinzip abgegolten. Die versicherte Person erhält eine Versichertenkarte zur Vorlage.
Durch die GKV ist die medizinisch notwendige Behandlung in der BRD sichergestellt. Arbeitnehmer mit Gehalt unter der Jahresentgeltgrenze sind automatisch pflichtversichert. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung.
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