Gesetzliche Krankenkassen

AOK VDAK AEV BKK IKK Bundesknappschaft LSV

Die gesetzliche Krankenversicherung ist entstanden aus den sog. Hilfskassen. Die 1. gesetzliche Grundlage war das Hilfskassengesetz vom 07.04.1876. Im Jahre 1881 verwirklicht Bismarck die Idee der Sozialversicherung. Die Geburtsstunde der Gesetzlichen Krankenversicherung war 1883 die Krankenversicherung der Arbeitnehmer.

Das Prinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung ist das Solidaritätsprinzip:
Beiträge richten sich nach dem Arbeitsentgelt
Medizinische Versorgung ist für alle gleich
Beiträge nicht nach individuellem Risiko
Risikoausgleich zwischen krank und gesund
Solidarausgleich zwischen alt und jung
Lebenslange Mitgliedschaft


In der GKV besteht ein Rechtsanspruch auf Leistung Kraft Gesetzes. ( RVO / SGB V )

Die versicherten Leistungen werden nach dem Sachleistungsprinzip abgegolten. Die versicherte Person erhält eine Versichertenkarte zur Vorlage.

Durch die GKV ist die medizinisch notwendige Behandlung in der BRD sichergestellt. Arbeitnehmer mit Gehalt unter der Jahresentgeltgrenze sind automatisch pflichtversichert. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung.