Kassenwahlrecht

Ist man Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse, kann man die Kasse, bei der man sich versichert frei wählen. In Betracht kommen dabei alle AOK`s, die Ersatzkassen und geöffnete Innungskrankenkassen und Betriebskrankenkassen. Sie erhalten den Leistungsvergleich kostenlos.