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Kinder sind in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei versichert bis zum · 18. Geburtstag · 23. Geburtstag, wenn sie nicht erwerbstätig sind · 25. Geburtstag (zuzüglich der Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes) bei Schulausbildung bzw. Studium oder freiwilligem sozialem Jahr, wenn sie kein eigenes Einkommen haben.
In der privaten Krankenversicherung muss jedes Kind einzeln mit eigenem Beitrag versichert werden.
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