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Das Krankengeld beträgt 70% des regelmässigen Bruttoarbeitsentgelts bis max. 70% der Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90% des regelmässigen Nettoverdienstes. Davon haben Sie als versicherter Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten.
Krankengeld wird für ein und dieselbe Erkrankung max. bis 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
Selbständige, die freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben keinen Anspruch auf Krankengeld.
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