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Die Krankentagegeld- oder Verdienstausfallversicherung bietet Ihnen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit ein Tagegeld in vertraglicher Höhe, ohne Rücksicht darauf, ob Sie zu Hause oder im Krankenhaus behandelt werden. Als Versicherungsfall gilt die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf eine vollständige Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
Das Krankentagegeld wird Ihnen ohne zeitliche Begrenzung und steuer- sowie sozialabgabenfrei für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Sie müssen Ihrer Versicherung die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit spätestens am Tag des vereinbarten Leistungsbeginns anzeigen.
Üblicherweise wird eine auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnittene Karenzzeit vereinbart. Wenn Sie Arbeiter oder Angestellter sind, dann haben Sie in der Regel eine Karenzzeit von 42 bzw. 182 Tagen, je nach Dauer der im Arbeitsvertrag festgelegten Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall.
Sind Sie Selbstständiger oder Freiberufler, dann können Sie die Karenzzeit je nach Art und Umfang Ihrer Einkunftserzielung wählen.
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