Kündigung der Gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen wollen, müssen Sie das in jedem Fall schriftlich tun. Für Wechsler von einer gesetzlichen zu einer anderen gesetzliche Krankenversicherung ist eine Kündigung zum Ende des übernächsten Kalendermonats möglich. Wer sich einmal entschieden hat zu wechseln, der muss der neuen gesetzliche Krankenkasse mindestens 18 Monate treu bleiben. Erst nach Ablauf dieser Frist, darf der Versicherte wieder wechseln. Die Bindungsfrist von 18 Monaten gilt nicht, wenn der Versicherte im Monat der Beitragserhöhung seines Krankenversicherers kündigt, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Wer ein monatlichen Bruttolohn von mehr als 4.050 Euro erhält oder sich selbstständig macht, der gilt als "freiwillig Versicherter" und kann von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wechseln. Der Wechsel in die private Krankenversicherung kann nach Kündigung der gesetzlichen am Ende des übernächsten Kalendermonats in Kraft treten.