KVdR (Krankenversicherung der Rentner)

Die KVdR ist eine Pflichtversicherung, die in der gesetzlichen Krankenversicherung eintritt, wenn Personen die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes) erfüllen.

Krankenversicherungspflichtige Rentner haben aus ihrer Rente Beiträge zu entrichten, an denen sich der Rentenversicherungsträger beteiligt. Die Beiträge des Versicherten werden von der Rente einbehalten und mit dem Beitragsteil des Rentenversicherungsträgers an die Krankenkasse gezahlt. Für Rentenbezieher, die nicht Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, kann aus der Rentenversicherung ein Beitragszuschuss zur privaten oder freiwilligen Krankenversicherung gezahlt werden.