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Trotz Selbstständigkeit müssen sich Landwirte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Jedoch haben sie „eigene“ so genannte landwirtschaftliche Krankenkassen. Aber auch die Familienmitglieder der Landwirte sind versicherungspflichtig. Jedoch besteht die Möglichkeit auf Befreiung, wenn das Einkommen über der Pflichtgrenze liegt. |