Ein Arbeitnehmer, der durch Krankheit arbeitsunfähig geworden ist, erhält nach der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit von seinem Arbeitgeber für mindestens 6 Wochen Lohn / Gehalt weiterbezahlt (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). Nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber findet die Regelung über die Krankengeldzahlung statt, daher ist es immer ratsam einen sogenannten Einkommensretter, eine Krankentagegeldversicherung zu beantragen.