Mehrfachversicherung

Wenn Sie als privat Versicherter eine Krankheitskostenversicherung bei einem weiteren Versicherungsunternehmen abschließen, oder machen Sie von der Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung Gebrauch, so müssen Sie die jeweiligen privaten Krankenversicherungsunternehmen davon unverzüglich in Kenntnis setzen.

Vor Abschluss einer weiteren Krankenhaustagegeldversicherung oder Krankentagegeldversicherung müssen Sie die Einwilligung Ihrer Erstversicherung einholen.