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Wenn Sie als privat Versicherter eine Krankheitskostenversicherung bei einem weiteren Versicherungsunternehmen abschließen, oder machen Sie von der Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung Gebrauch, so müssen Sie die jeweiligen privaten Krankenversicherungsunternehmen davon unverzüglich in Kenntnis setzen. |