Pflegebedürftigkeit

Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Pflegeversicherung liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos ist, dass er für bestimmte, in den Bedingungen ausdrücklich im Einzelnen aufgeführte, gewöhnliche und regelmässig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf.