Die Pflegestufe wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Für den Hilfebedarf bei bestimmten Verrichtungen des täglichen Lebens werden Punkte vergeben. Man unterscheidet drei Pflegestufen:
I : erhebliche Pflegebedürftige, II : Schwerpflegebedürftige, III : Schwerstpflegebedürftige