Pflichtversicherte

Wenn Sie als Arbeitnehmer beschäftigt sind und Ihr Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sind Sie krankenversicherungspflichtig.

Außerdem pflichtversichert sind:
- Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz (u.U. Befreiungsmöglichkeit)
- Beamte
- Auszubildende
- Landwirte
- Künstler und Publizisten
- Rehabilitanten, Behinderte
- Studenten bis zum Abschluss des 14. Semesters oder bis zum 30. Lebensjahr