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Wenn Sie als Arbeitnehmer beschäftigt sind und Ihr Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sind Sie krankenversicherungspflichtig.
Außerdem pflichtversichert sind: - Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz (u.U. Befreiungsmöglichkeit) - Beamte - Auszubildende - Landwirte - Künstler und Publizisten - Rehabilitanten, Behinderte - Studenten bis zum Abschluss des 14. Semesters oder bis zum 30. Lebensjahr
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