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Kranken(tage)geld wird steuerfrei ausgezahlt, es wird jedoch Ihrem Bruttoeinkommen zugerechnet. Das führt zu einem höheren Steuersatz, obwohl das Krankengeld selbst steuerfrei ist (so genannter Progressionsvorbehalt). Die Zahlungen müssen bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. |