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Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, wird beim Eintritt in den Ruhestand Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Man kann sich jedoch von der KVdR befreien lassen und freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse werden.
Als privat krankenvollversicherter Rentner zahlen Sie Ihre Beiträge - vermindert um die jetzt nicht mehr notwendige Krankentagegeldversicherung - weiter wie bisher. Sie erhalten einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger (BfA oder LVA). Dieser wird Ihnen jedoch nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss dort gesondert beantragt werden. Der Zuschuss darf nicht höher sein als die Hälfte des tatsächlich gezahlten Beitrages für den privaten Krankenversicherungsschutz.
Seit 1. Juli 1994 ist es für privat vollversicherte Rentner möglich, auf den Standardtarif für ältere Versicherte umzustellen. Dieser sieht Leistungen vor, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Für diesen Schutz ist maximal der durchschnittliche Höchstbeitrag in der gesetzlichen Versicherung zu bezahlen.
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