Rückdatierung

Sie können den Versicherungsbeginn um zwei Monate rückdatieren lassen, bei:
· Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der freien Heilfürsorge. Voraussetzung ist der Abschluss einer Krankheitskosten-Vollversicherung im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung.
· Mitversicherung Neugeborener ab Geburt bzw. Adoption eines Kindes.
· Mitversicherung des Ehegatten nach Eheschliessung (Ehegattennachversicherung).