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Sie können den Versicherungsbeginn um zwei Monate rückdatieren lassen, bei: · Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der freien Heilfürsorge. Voraussetzung ist der Abschluss einer Krankheitskosten-Vollversicherung im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung. · Mitversicherung Neugeborener ab Geburt bzw. Adoption eines Kindes. · Mitversicherung des Ehegatten nach Eheschliessung (Ehegattennachversicherung).
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