Selbständigkeit (Nachteil in der GKV?)

Wenn sich aus dem Steuerbescheid ergibt, dass der Selbständige mehr als 1.890 € verdient hat, wird der Beitrag rückwirkend nachgefordert.
Diese Praxis wurde vom Bundessozialgericht als legitim bestätigt und führt dazu, dass viele freiwillig versicherte Selbständige hohe Rücklagen bilden müssen, um die Nachforderungen für viele Monate bezahlen zu können.
Je nach dem, wann die Steuererklärung abgegeben wird, gibt es den Steuerbescheid oft ein Jahr nach dem eigentlichen Steuerjahr.

Beispiel:
Haben Sie als Freiwilliges Mitglied z.B. 30.000 € im Jahr 2008 verdient, wird der Beitrag von der Kasse neu berechnet, und zwar rückwirkend.
Wer die Steuererklärung für 2008 im Juni 2009 abgibt, bekommt den Steuerbescheid in der Regel im August 2009, d. h. hier werden Beiträge für 20 Monate nacherhoben.

Der Beitragssatz beträgt derzeit einheitlich 15,5 % für die gesetzliche Krankenversicherung zuzüglich 2,2 % für die Pflegepflichtversicherung. Insgesamt also 17,7%
Vorauszahlung aus Schätzung
1.890 Euro x 17,7 % x 20 Monate = 6.690,60 Euro
Tatsächlicher Beitrag nach dem Steuerbescheid 2008:
2.500 Euro x 17,7 % x 20 Monate = 8.850,00 Euro

Nachzahlungsaufforderung: 2.159,40 Euro