Wartezeitenanrechnung /-erlass

Wartezeitanrechnung bzw. -erlass wird in folgenden Fällen gewährt:
· Bei unmittelbarem Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung wird die zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet
· Auf Grund einer ärztlichen Untersuchung können die Wartezeiten erlassen werden.

Viele private Versicherungen erlassen die Wartezeiten auch auf Grund der Anerkennung einer anderen privaten Versicherung als Vorversicherung.