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Wenn Sie als Versicherter der Beitragszahlungspflicht nicht nachkommen und Sie in einen Beitragsrückstand geraten, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Hierauf müssen Sie in einem Mahnschreiben mit einer Fristsetzung von der Versicherungsgesellschaft hingewiesen werden (qualifiziertes Mahnverfahren). Zahlen Sie die Beträge nicht nach, wird in der Regel auch nicht rückwirkend Leistungsanspruch gewährt. |